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Montag, 20. Mai 2013

Offener Brief zur Gegendarstellung von Herrn Olaf von Brandenstein

Sehr geehrter Herr Freiherr von Brandenstein,

es ist Ihr gutes Recht, Ihr Recht auf Gegendarstellung wahrzunehmen, wogegen ja nichts einzuwenden ist. Gerne doch! So ein öffentlicher Rahmen, um die Vorkommnisse beim Namen zu nennen, ist doch bestens geeignet. Denken Sie nicht auch? Da Sie mich in Ihrer Gegendarstellung mit eingebunden haben und ich in dieser Angelegenheit doch ziemlich umfassend informiert bin, werde ich mich auch umfassend zu Ihrer Gegendarstellung einlassen müssen. Frau Fuzellier wird höchstwahrscheinlich dazu noch ihren eigenen Kommentar abgeben.

Um es mir zu vereinfachen betitele ich Sie in meinen weiteren Ausführungen als „Herr Baron“. Dagegen dürfte Form halber nichts einzuwenden sein. Ich denke, da stimmen Sie mir zu.

Also, Herr Baron, ich habe mir mal die Mühe gemacht und bin alle Artikel im Wochenblatt buchstabengetreu durchgegangen. Danach habe ich weitere Quellen und Dokumente studiert. Nach Studium Ihrer Gegendarstellung kam ich zur Erkenntnis,
dass Sie sich von Ihrem Gemüt zu sehr leiten lassen. Ich darf Sie zitieren: „Die Behauptung, dass ich in der Nacht 23./24. September 2010 in einer Nacht- und Nebelaktion mit Gewalt in die Büroräume der damaligen Geschäftsführerin eingedrungen bin ist eine klare Lüge.

Wenn Sie es so aufgefasst haben?! Natürlich, eine klare Lüge, denn so steht es nicht im Artikel. Herr Baron, wie ich es bereits erwähnte, Ihre subjektive Auffassung spielt Ihnen hier einen Streich. Der Einfachheit halber erlaube ich mir, aus dem Wochenblatt-Artikel „Kumpelei & Korruption – Olaf von Brandenstein, ein Thema für die TAZ“ zu zitieren: „Laut Pressemeldungen und Interviews steht Herr von Brandenstein in der Verantwortlichkeit für den Einbruch in der Nacht vom 23. zum 24.09.2010 in die Büros von Brigitte Fuzellier, der Ex-Geschäftsführerin der Kolping-Stiftung Paraguay.

Herr Baron, natürlich stehen Sie in der Verantwortlichkeit. Sie wurden am Nachmittag des 23. Septembers 2010 auf Vorschlag des SEK zum neuen Geschäftsführer der Kolping-Stiftung Paraguay (FUKOLPA) bestellt. Zu diesem Zeitpunkt war im übrigen Frau Fuzellier nicht in den Räumlichkeiten der FUKOLPA. Sie wollen mir doch nicht weismachen, dass Sie zu Ihrer Bestellung als neuer Geschäftsführer von FUKOLPA nicht zugegen waren. Nicht zugegen als der Vorstand von FUKOPLA Ihnen das Mandat übergab?

 Ich bitte Sie, Herr Baron! Ihre Aussage, dass Sie Ihr Amt „erst“ am Freitag, dem 24. September 2010 um 10 Uhr morgens übernommen haben, kann ich nur als reine Schutzbehauptung werten. Mag sein, dass Sie erst am 24. 9. eine offizielle Erklärung abgegeben haben, jedoch Ihr Mandat hatten Sie bereits einen Tag früher.

Ein unschöner Versuch, Herrn Vicente Gonzalez, Ex-Vorstandsmitglied von FUKOLPA, die Verantwortung für die gewaltsame Öffnung der Büros jetzt aufbürden zu wollen. Ich habe Herrn Gonzalez zu Ihren Behauptungen befragen lassen. Herr Gonzalez erklärte, dass er niemals eine derartige Anweisung gegeben habe, dergleichen stehe ihm nicht zu. Womit er Recht hat! Jedoch habe er mitbekommen, dass unter der Regie des Ex-Hauptbuchhalter, Jorge Enrique Caballero, mit Unterstützung der Sekretärin die gewaltsame Öffnung der Büros erfolgte. Dafür gibt es Zeugen!

Nur Sie, Herr Baron, waren in der Lage, Herrn Caballero wieder Zugang zu FUKOLPA zu gewähren. SIE waren der neue Geschäftsführer. Ihnen war bekannt, dass Herr Caballero von FUKOLPA angezeigt wurde und ein Ermittlungsverfahren gegen ihn lief.

Ich frage Sie, was hatte Herr Caballero am 23. September 2010, am Tag als Sie zum Geschäftsführer bestellt wurden, in FUKOLPA zu schaffen? Von Frau Fuzellier hatte er ein striktes Hausverbot erhalten.

Herr Baron, hier tänzeln Sie auf sehr dünnem Eis.

Ich zitiere Sie erneut: „Wenn Frau Fuzellier so sehr davon überzeugt ist, dass gewaltsam in Ihr Büro „eingebrochen“ worden ist und angeblich „erheblich belastendes Beweismaterial in einer Reihe von Aktenordnern“ verschwunden ist, warum hat sie dann keine formelle Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet?

Herr Baron, Sie sind Strafrechtsanwalt und kennen sich in der Materie aus. Was soll denn diese Bemerkung? Sie wissen doch am besten, dass das für Frau Fuzellier nichts gebracht hätte. Sie können sicher sein, dass Frau Fuzellier eine formelle Anzeige seinerzeit in Betracht zog. Ich denke, dieses Argument führen Sie doch nur an, um den Sachverhalt zu kaschieren. Wie hätte Frau Fuzellier die Beweislast führen sollen, da sie doch keinen Zugang mehr zu Ihrem Büro und den Dokumenten hatte? Sie hat das einzig Richtige getan, indem sie den gewaltsamen Aufbruch der Büros hat notariell festhalten lassen. Genau dies tat ich auch.

Herr Baron, Ihnen ist bekannt gewesen, dass die Büros gewaltsam geöffnet und die Schlösser ausgetauscht wurden. Ich denke, Ihnen ist mit Sicherheit auch bekannt gewesen, dass sich belastende Dokumente gegen Ihre neuen Arbeitgeber, den SEK, in den Räumen befanden.

Wenn also die gewaltsame Öffnung der Büros nicht Ihre Zustimmung hatte, warum haben SIE „keine formelle Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet“? Dies wäre Ihre Aufgabe als neuer Geschäftsführer gewesen, nicht mehr die von Frau Fuzellier.

Sie haben nachträglich versucht, durch eine notarielle Bestandsaufnahme die Situation zu retten. Das funktioniert so nicht, damit betreiben Sie nur Augenwischerei. Wer soll Ihnen diesen Drahtseilakt denn abnehmen?

Ein weiteres Zitat: „Laut notariell dokumentierter Erklärungen des Verwaltungspersonals der Stiftung habe Frau Fuzellier Ihr Büro am Nachmittag des 23. September 2010 verlassen und eine ganze Anzahl von Aktenordnern und sogar Computern der Stiftung mitgenommen.

 Herr Baron, soll Ihre Aussage ein Versuch sein, den Eindruck zu vermitteln, dass Frau Fuzellier die belastenden Ordner eventuell mitgenommen hatte? Wenn dem so wäre, hätte der SEK heute erheblich mehr Probleme, das kann ich Ihnen versichern. Soviel mir bekannt ist, benutzte Frau Fuzellier immer ihren eigenen Computer und nahm diesen auch jeden Tag mit nach Hause.

Herr Baron, endlich vernehme ich mal von Ihnen eine gute Nachricht. Ein lange vermisstes Dokument findet sich also wieder. Ich erlaube mir erneut, Sie zu zitieren: „Unter den vorgefundenen Unterlagen befindet sich beispielsweise auch eine notarielle Erklärung der Schatzmeisterin des Rotary Club Villa Morra, aus der hervorgeht, dass sich Frau Fuzellier ungerechtfertigter Weise einen Betrag über 40.000 US-Dollar aus den Geldern des Rotary Club angeeignet hat, der anscheinend bis heute noch nicht zurückerstattet worden ist.

Zu Ihrer Information-die damalige Schatzmeisterin des Rotary Club „Villa Morra“, Liliané Z., ein ehemaliges Vorstandsmitglied von FUKOLPA, wurde wegen Überfakturierung und persönlicher Vorteilsnahme aus FUKOLPA unter Mitwirkung von Frau Fuzellier entfernt. Auch FUKOLPA Vorstandsmitglied Marcio Sch., seinerzeit Präsident beim Rotary Club „Villa Morra“ musste den Hut nehmen, als er die Frauenbeauftragte von FUKOLPA, Solidad O., niederschlug. Wie Sie vielleicht den Medien entnehmen konnten, wurde dieser daraufhin zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt.

Bei dem von Ihnen erwähnten Vorgang handelte es sich um einen Racheakt, der auf höchster Ebene bei Rotary International zugunsten von Frau Fuzellier gelöst wurde. Seinerzeit präsentierten Herr Marcio Sch. und Frau Liliané Z. Scheckkopien in US-Dollar Ausweisung, um Frau Fuzellier in Misskredit zu bringen.

Der Schwindel fiel auf, als festgestellt wurde, dass es sich um mit Guarani gekennzeichnete Schecks handelte, die niemals in US-Dollar ausgestellt werden konnten. Übrigens, das Scheckheft war immer im Besitz der Schatzmeisterin Frau Liliané Z. und die ca. 40.000 US Dollar ein „fake“. Dass Sie die notarielle Erklärung in Besitz haben, wie Sie selbst erklärten, ist ein Glücksfall. Wenn Sie bitte so nett wären und diese notarielle Erklärung Frau Fuzellier bei der nächsten Gerichtsverhandlung zurückgeben könnten. Dieses Schreiben wird noch juristisch benötigt.

Zum Thema "Kumpelei", wie die taz es anführte.

Ich bitte Sie, Herr Baron, Ihr Dementi hinsichtlich der Erklärung der Staatsanwältin (StAin) Marlene Gonzalez de Ovelar nehme ich Ihnen nicht ab. StAin Gonzalez de Ovelar hat diese Erklärung gleich zweimal abgegeben. Hier beziehe ich mich auf Ihre Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Fdo. de la Mora. Als Staatsanwältin musste Frau Gonzalez de Ovelar doch wissen, was sie erklärt! Ihnen bleibt doch gar nichts übrig als zu dementieren. Sie wissen doch, dass diese Erklärung auch für Sie Konsequenzen haben wird.

Zum Vergleich die Übersetzung - Ausschnitt aus Beschlusstext Nr. 9413 der Staatsanwaltschaft:  

Es soll darauf hingewiesen werden, dass mein diesbezüglicher Rücktritt zum Einen mit der offensichtlichen Freundschaft begründet ist, welche zwischen dem Anzeigeerstatter OLAF CHRISTIAN FREIHERR VON BRANDENSTEIN, dessen Anwalt GUILLERMO DUARTE CACAVELOS und mir selbst besteht, da wir im Strafwissenschaftszentrum vier Jahre lang Mitschüler gewesen sind. Im gerichtlichen Umfeld ist diese Tatsache öffentlich bekannt. Deshalb sehe ich mich hiervon betroffen und habe bei der Ausführung staatsanwaltlicher Handlungen zu wahren.  

Und nachfolgend der Orginaltext in Spanisch:
Fiscalia-Res-Nr-94-13

Sagen Sie, Herr Baron, begründet das nicht Kumpelei, als Sie Ihre Anzeige eine Woche vor Ostern zuerst bei der StAin Gonzalez de Ovelar einreichten? Ich persönlich sehe mich auf Grund der Aktenlage genötigt, dass so zu sehen. Wenn Andere diesen Umstand anders sehen, jedem frei gestellt. Für mich hat Ihr agieren, wie es Herr Schwab vom SEK des öfteren zu sagen pflegte, „ein Geschmäckle“. Natürlich verstehe ich Ihre Reaktion. Es ist ja wirklich peinlich wenn man in dieser Form vor Freunden bloßgestellt wird.

Ihre nachfolgenden Erklärung, Zitat: „Die im Rahmen der von Frau Fuzellier erstatteten Anzeige durchgeführten Ermittlungen, zuerst gegen Max Samaniego und dann erweitert gegen Jorge Enrique Caballero, Peter Schwab, Guillermo Lezcano Claude und Georg Siebert, sind von der Staatsanwaltschaft aufgrund des Prüfungsberichtes des BMZ und eines Gutachtens einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin eingestellt worden...etc.“, löst bei mir nur Unverständnis aus.

Was schreiben Sie da eigentlich zusammen, um es vornehm auszudrücken?

Mit Staatsanwaltschaft meinen Sie sicherlich Frau Staatsanwältin Marlene Gonzalez de Ovelar. Ich frage mich, welche Unterlagen Sie nach unserem Ausscheiden dem BMZ und der Wirtschaftsprüferin vorgelegt haben? Die Beweislage war hieb- und stichfest aufgebaut; niemals wäre es zu einer Einstellung des Verfahrens gekommen.

Nein, Herr Baron, ich lasse mich hier von Ihnen nicht für dumm verkaufen.

Sie hatten es in der Hand, enorme Regresszahlungen für FUKOLPA einzufordern. Ich sehe darin einen irreparablen Schaden für FUKOLPA und eine vertane Chance. Hier sind Sie meines Erachtens Ihrer Position nicht gerecht geworden.

Nun ja, mein Großvater pflegte zu sagen: Wer beißt schon die Hand, die einen füttert.

Zumindest haben Sie teilweise eingeräumt, dass der Ex-Geschäftsführer von FUKOLPA, Max Samaniego und der Hauptbuchhalter, Jorge Enrique Caballero, in „FUKOLPA (?)“ Zuarbeiten geleistet haben. Deckt sich zwar nicht mit dem Bericht der StAin Gonzalez de Ovelar, ist aber sicherlich übereinstimmend mit Ihrer subjektiven Auffassung.

Jetzt bin ich an dem Punkt angelangt, wo Sie sich zu meiner Person einlassen. Ihr Einleitungssatz „Herr Schilling ist nie diffamiert worden“, entlockt mir nur noch ein Schmunzeln. Eines müssen Sie doch einräumen. Meine gut eingefädelte Verhaftung 2010 hat doch erst die Kuh vom Eis geholt. Als Zeuge war ich dadurch unglaubwürdig geworden. Der SEK in Köln muss doch vor Freude gehüpft sein.

Ja, 2010 war die Zeit, als die schwarz-gelbe Bundesregierung das Milliardengeschäft mit staatlicher Entwicklungshilfe völlig neu ordnete. Die kleinste Kritik in der Entwicklungspolitik wirkte wie eine Lunte. Die Sozial- und Entwicklungshilfe des Kolpingwerks e.V. war von einen Skandal umgeben, der kurz davor stand, auf die Regierung überzuschwappen.

Viele Interessen standen auf dem Spiel. Im Nachhinein kann ich kaum glauben, was alles möglich ist!

Herr Baron, die Abfolge meiner Inhaftierung kurz mal aus meiner Perspektive zusammengefasst. Am nächsten Morgen nach meiner Verhaftung, als ich dem Haftrichter vorgeführt wurde, fragte der Assistent des Richters meinen Anwalt, ob er der Anwalt von „Kolping“, oder der von mir wäre. Als Übersetzer war Herr Schulz zugegen. Wie ich dann erfahren durfte, haben Sie, Herr Baron, dafür gesorgt, dass Herr Schulz mir bei Gericht übersetzte. Danke, ich bedanke mich noch dafür. Und auch dafür, dass Sie auch dessen Kosten übernommen haben.

Das beruhigenden Gefühl, dass Sie die ganzen 17 Monate um mich besorgt waren, Ihre ständige Nähe zu spüren, war in der ganzen Angelegenheit schon etwas Bewegendes. Obwohl „Kolpingkeinen Bezug zu meiner Rechtsangelegenheit hatte, war ich von so viel Fürsorge doch überrascht.

Unschön waren die ersten viereinhalb Monate. Nur floskelhaft zu wissen was gegen einen vorlag, war unbefriedigend. Was habe ich in dieser Zeit nicht alles unternommen, um zügig nach Deutschland ausgeliefert zu werden, ganz in dem Bewusstsein, unschuldig zu sein. Selbst Frau Merkel habe ich angeschrieben, den Generalstaatsanwalt gebeten die Sache zu beschleunigen,und vieles andere mehr. Ohne Erfolg!

Endlich, nach vier Monaten und 17 Tagen hielt ich meinen Haftbefehl in den Händen. Unerklärlicherweise mit anderem Ausstellungsdatum! Zeitgleich bekam ich Einblick in meine Auslieferungsakte. Es war sehr interessant, aus der Akte zu erfahren, wer so alles um mein Wohlbefinden bemüht war. Nett, dass sich auch der SEK so liebevoll um mich kümmerte und im engen Kontakt zur Staatsanwaltschaft in Dresden stand. Der freundliche Hinweis des Staatsanwalts an den ermittelnden Kriminalkommissar, sich doch in Fragen zu meiner Person an die Geschäftsführung des SEK zu wenden, hat doch mal ehrlich was für sich.

So viele Interessen, die sich in dieser Akte bündelten, war sichtlich eine Überraschung für mich.

Ich habe mich daraufhin entschlossen, eine Zwei-Fronten-Verteidigung in Angriff zu nehmen. Bei so vielen Ungereimtheiten und schwerwiegenden Formfehlern sah ich keine andere Möglichkeit, um meine Rechtsposition zu wahren. Das verstehen Sie doch! Meine Verteidigung von Paraguay aus zu führen, begründete sich zu der Nähe zu meiner Frau und den Kindern, und nicht wie Sie annehmen aus Ihrer 1 x 2 Rechenaufgabe.

Was wurde mir nicht alle angeboten: Freiheit gegen Schuldanerkenntnis, bessere Haftbedingungen, wenn ich meine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zurückziehe, und viele Kleinigkeiten mehr.

Obwohl meine Rechtsanwältin allein mit meiner Strafakte schuld-befreiende Sachverhalte aufzeigen konnte, blieben diese ohne Würdigung und Berücksichtigung. Das Verfahren, gestützt auf Behauptungen, lieferte trotz mehrfacher Aufforderung durch meine Anwältin keine handfesten Beweise. In Dresden zu meinem Recht zu kommen erwies sich für mich als chancenlos, zu eng waren die Bande in der Justiz geknüpft. Erst das Bundesverfassungsgericht räumte mit dieser offensichtlichen Ungerechtigkeit auf.

Herr Baron, ich war einfach nicht bereit mich für etwas schuldig zu erklären, was ich nicht begangen habe. Für mich eine Frage des Prinzips und der Würde, da nehme ich auch gern 17 Monate in Kauf. Selbst wenn man mich jetzt meidet, befreit es mich doch nur von den Menschen, die es nicht wert sind, sich in meinen Umfeld aufzuhalten.

Ich kann jedenfalls morgens beruhigt in den Spiegel sehen. Sie auch?

Kommen wir jetzt zu Ihrer nächsten Aussage, Zitat: „Frau Fuzellier hat eine E-Mail an verschiedene Kolpingmitglieder in Deutschland versandt, in der sie behauptet ich habe hätte zwei Kinder mit meiner eigenen Ex- Schwägerin und sei außerdem Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen im Fall des Megabetruges der Kolonie Neufeld, weshalb die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft gegen meine Person wegen Betruges über 60 Millionen Euro ermitteln würde.

Lesen Sie doch bitte noch einmal die “Py vertraulich” gekennzeichnete E-Mail buchstabengetreu durch und Sie werden feststellen, dass Ihre vorgenannte Formulierung wieder einmal Ihrer subjektiven Auffassung zum Opfer gefallen ist. Ich denke, Herr Päßler wird Ihnen die Möglichkeit einräumen, Ihre unglückliche Formulierung zu berichtigen.

Herr Baron, Postgeheimnis bleib Postgeheimnis, da beißt die Maus keinen Faden ab. Spätesten als Sie den Vermerk “Py vertraulich” gelesen haben, hätten bei Ihnen alle juristischen Glocken läuten müssen. Wundern Sie sich also nicht, wenn die taz schreibt „Rechtsausleger mit zweifelhaften Ruf“.

Was die beiden Kinder betrifft-ich denke, das sollten Sie innerfamiliär klären. Oder meinen Sie, dass es den Kindern gut bekommt, wenn sie zum Objekt einer Gerichtsverhandlung werden? Wundert es Sie nicht, dass Frau Neufeld von Brandenstein, Mutter der beiden Kinder, trotz mehrfacher Ladung nicht für Sie als Zeuge vor Gericht erschienen will?

Ich zitiere Sie erneut: „Die Anmerkungen bezüglich der Richterin Sandra Farias beziehen sich auf diese und nicht auf meine Person, obwohl man erneut fälschlicherweise versucht mir eine Freundschaft mit Ihr zuzuschreiben, die nicht existiert.

Also, Herr Baron, im Artikel „ Justizskandal im internationalen Korruptionsfall Kolping“ steht, Zitat: „Richterin Farias zeigte den Anwesenden merklich dass sie Partiell zu Gunsten von Herrn von Brandenstein eingestellt ist. Warum? In welcher Beziehung steht Herr von Brandenstein zur Richterin? Besteht auch hier eine freundschaftliche Beziehung, oder zählen andere Faktoren?

Ich finde, das sind schon berechtigte Fragen.

Ein weiteres Zitat von Ihnen:„... Staatsanwaltschaft in Fdo. de la Mora eine Anzeige wegen Vertrauensmissbrauch erstattet worden ist, in deren Verlauf sich Frau Fuzellier wegen rechtswidrig an sich selbst erteilte Darlehen in Höhe von 490.000.000 Guaranies zu rechtfertigen hat, die nicht in vollem Umfang zurückerstattet worden sind.

Herr Baron, was Sie da von sich geben entbehrt doch jeder Grundlage. Da stimmt doch was mit Ihrer Buchhaltung nicht. Wer hat denn da herumgedoktert?

Sagen Sie, als der Ex-Hauptbuchhalter, Jorge Enrique Caballero, mit Einverständnis der StAin Gonzalez de Ovelar in den Buchhaltungsunterlagen von FUKOLPA so herumwuselte, haben Sie ihn da manchmal allein gelassen? Das wäre gar nicht gut!

Also ich kenne Momente, da kam er voller Panik ins Büro der Geschäftsführerin gestürmt und beichtete das 90.000.000 Guarani (Gs) verschwunden seien, um dann einige Zeit später freudestrahlend zu verkünden, sie wiedergefunden zu haben. In dem Zusammenhang kann ich Ihnen einige Anekdoten erzählen.

Um es auf den Punkt zu bringen.

Nur der Vorstand von FUKOLPA war bei leitenden Angestellten wie bei Frau Fuzellier berechtigt, Kredite zu genehmigen. Im Fall von Frau Fuzellier gab es zwei Kredite für ihr Sozialprojekt, bei dem auch einige Kolping-Familien mit eingebunden sind. Beide Kredite sind jeweils vom Vorstand genehmigt an Frau Fuzellier ausgereicht worden,120.000.000 Gs in 2008 und 120. 000.000 Gs in 2009. Beide Kredite sind auch in den jeweiligen Jahren zurückgezahlt worden. Zudem zahlte Frau Fuzelier insgesamt ca. 25.000.000 Gs an Zinsen für beide Kredite.

 Abschließend möchte ich Sie noch einmal zitieren: „In jedem einzelnen ihrer weiteren veröffentlichen Artikeln werden mir erneut Verhaltensweisen und Tatsachen zugeschrieben die erfunden und erlogen sind, weshalb ich mir das Recht vorbehalten die rechtlich zustehenden Maßnahmen gegen die Personen oder Medien zu ergreifen, die dafür verantwortlich sind.

Mit diesen Einschub sind Sie mir einfach zu oberflächlich, mir nicht konkret genug.

Herr Baron, Ihr ungenaues Lesen und Ihrer subjektiven Auffassung ist Ihnen ein schlechter Ratgeber. Sie verzerren mir zu oft die ganzen Zusammenhänge. Lesen Sie bitte die Artikel von Herrn Päßler noch einmal buchstabengetreu durch und achte Sie bitte auf das Fragezeichen (?) hinter dem Text. Ein Fragezeichen steht niemals hinter einer Feststellung. Dort würde dann ein Punkt (.), oder auch ein Ausrufezeichen (!) stehen.

Außerdem empfinde ich es als unklug, gegen die 4. Gewalt unterschwellige Bemerkungen mit Rechtsbezug abzugeben.

Gez. Thomas Freiherr von Schilling,
alias Thomas E. Schilling
 Asunción, 19. Mai 2013

Update: Die zitierten Artikel im "Wochenblatt" sind leider nicht mehr zugänglich. Herr Päßler sah sich genötigt, diese aus dem Archiv zu nehmen. Kopien der Artikel sind aber jederzeit bei mir einsehbar. Zudem sah ich mich angehalten, ein wenig Schärfe aus meinem Schreiben zu nehmen ohne den Inhalt zu entfremden. Letztendlich nur deshalb, weil man mir sagte, ich solle doch nicht mit Ihnen die selbe Stufe teilen.

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