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Montag, 20. Mai 2013

Offener Brief zur Gegendarstellung von Herrn Olaf von Brandenstein

Sehr geehrter Herr Freiherr von Brandenstein,

es ist Ihr gutes Recht, Ihr Recht auf Gegendarstellung wahrzunehmen, wogegen ja nichts einzuwenden ist. Gerne doch! So ein öffentlicher Rahmen, um die Vorkommnisse beim Namen zu nennen, ist doch bestens geeignet. Denken Sie nicht auch? Da Sie mich in Ihrer Gegendarstellung mit eingebunden haben und ich in dieser Angelegenheit doch ziemlich umfassend informiert bin, werde ich mich auch umfassend zu Ihrer Gegendarstellung einlassen müssen. Frau Fuzellier wird höchstwahrscheinlich dazu noch ihren eigenen Kommentar abgeben.

Um es mir zu vereinfachen betitele ich Sie in meinen weiteren Ausführungen als „Herr Baron“. Dagegen dürfte Form halber nichts einzuwenden sein. Ich denke, da stimmen Sie mir zu.

Also, Herr Baron, ich habe mir mal die Mühe gemacht und bin alle Artikel im Wochenblatt buchstabengetreu durchgegangen. Danach habe ich weitere Quellen und Dokumente studiert. Nach Studium Ihrer Gegendarstellung kam ich zur Erkenntnis,

Samstag, 18. Mai 2013

Gegendarstellung - Olaf von Brandenstein

Wochenblatt von Jan Päßler - 18.Mai.2013 :

In meiner Eigenschaft als Hauptgeschäftsführer der Kolping Stiftung Paraguay (FUKOLPA) wende ich mich mit diesem Schreiben an Sie und an Ihre Zeitung „Das Wochenblatt“ um das mir zustehende Recht auf Gegendarstellung geltend zu machen. Das Recht auf Gegendarstellung ist ein Recht, welches sich aus dem Art. 28 des parag. Grundgesetzes (Verfassung) ableitet und im Gesetz Nr. 1262/87 reglementiert ist, die rechtliche Einrichtungen sind, die einer von falschen, entstellten oder zweideutigen Veröffentlichungen betroffenen Person es garantieren von diesem Recht Gebrauch zu machen um die eigene Gegendarstellung gegenüber den Behauptungen vorzunehmen, von denen diese sich betroffen sieht.

Artikel auf Wochenblatt.cc lesen..

Gegendarstellung als PDF - [1.067 KB]

Freitag, 17. Mai 2013

Offizielle Stellungnahme:

MdB Thilo Hoppe

Stellvertretende Vorsitzender des Bundestagsausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Schreiben: An die Behörden Paraguays und alle, die es angeht
Verfasst am: 03. September 2012

Link: PDF [71 KB]
 
Vorausgegangenes Schreiben von:

Ex-SEK Vorstandsmitglied Hubert Tintelott


Schreiben: An die Behörden Paraguays und alle, die es angeht
Verfasst am: 01. Dezember 2011 Link: PDF [267 KB]

DE-Übersetzung Link: PDF [109 KB] ES-Original

Montag, 13. Mai 2013

Kumpelei & Korruption – Olaf von Brandenstein, ein Thema für die TAZ

Wochenblatt von Jan Päßler - 13.Mai.2013:

Die „Taz“, eine in Fragen – Politik – führende und unabhängige Genossenschaftszeitung in der Regierungs- und Landeshauptstadt Berlin versteht es heiklen Themen ein Stimme zu geben.

Der von Gordon Repinski verfasste TAZ- Artikel „Umstrittener neuer Chef“ vom 27. Oktober 2010, scheint bei Herrn Rechtsanwalt Olaf Freiherr von Brandenstein übel aufgestoßen zu sein. Insbesondere die Formulierung: „Rechtsausleger mit zweifelhaftem Ruf “. Im derzeitigen Verleumdungsverfahren beschuldigte Herr von Brandenstein, Frau Fuzellier, den Artikel und weitere verfasst, und damit seinen Ruf erheblich geschädigt zu haben. Wie Frau Fuzellier dies bewerkstelligt haben sollte, blieb im Verfahren ungeklärt. Gorden Repinskis´Aussage, er habe andere Quellen für den Artikel genutzt, bleibt hier unberücksichtigt.

In seiner „Manie“ gegen Frau Fuzellier wird ganz offensichtlich die paraguayische Verfassung und geltendes Recht außer Acht gelassen. Herr von Brandenstein versteht es anscheinend auch den gewachsenen Rasen wieder zu wenden, als er den bereits abgeschlossenen Korruptionsfall der Kolping-Stiftung für seinen privaten Rachefeldzug erneut zum Justizfall machte. Damit tut er dem SEK in Köln sicherlich nichts Gutes.

Wie heißt es doch so schön: „Unrecht gut gedeiht nicht“. ..zum Artikel