Sehr geehrter Herr Freiherr von Brandenstein,
es ist Ihr gutes Recht, Ihr Recht auf Gegendarstellung wahrzunehmen, wogegen ja nichts einzuwenden ist. Gerne doch! So ein öffentlicher Rahmen, um die Vorkommnisse beim Namen zu nennen, ist doch bestens geeignet. Denken Sie nicht auch? Da Sie mich in Ihrer Gegendarstellung mit eingebunden haben und ich in dieser Angelegenheit doch ziemlich umfassend informiert bin, werde ich mich auch umfassend zu Ihrer Gegendarstellung einlassen müssen. Frau Fuzellier wird höchstwahrscheinlich dazu noch ihren eigenen Kommentar abgeben.
Um es mir zu vereinfachen betitele ich Sie in meinen weiteren Ausführungen als „Herr Baron“. Dagegen dürfte Form halber nichts einzuwenden sein. Ich denke, da stimmen Sie mir zu.
Also, Herr Baron, ich habe mir mal die Mühe gemacht und bin alle Artikel im Wochenblatt buchstabengetreu durchgegangen. Danach habe ich weitere Quellen und Dokumente studiert. Nach Studium Ihrer Gegendarstellung kam ich zur Erkenntnis,